Co-Mediation

ist eine spezielle Form der Mediation.

Ein Co-Mediatorenpaar besteht aus einer juristisch und einer psychosozial geschulten Person. Neben ihrer eigentlichen Berufsausbildung haben die Mediatoren auch noch eine Mediationsausbildung absolviert.

Als besonders effektiv haben sich in der Familienmediation Mann-Frau-Mediatorenpaare erwiesen, ich biete daher Co-Mediation gemeinsam mit einem Kollegen an,  DSA Mag. Wolfgang Püls

Geförderte Familienmediation

Sollten Sie und Ihr*e Partner*in keine Einigung in Fragen Ihrer Trennung oder Scheidung, über die Vermögensaufteilung, den Unterhalt oder das Besuchsrecht zum gemeinsamen Kind oder den Kindern erzielen, können Sie eine staatlich geförderte Familienmediation in Anspruch nehmen. Das muss vor Beginn der Mediation geklärt werden.

Je nach Höhe Ihres Familieneinkommens, das Sie durch Vorlage von Lohnbestätigungen, Gehaltszetteln u.ä. nachweisen müssen, und der Anzahl der unterhaltspflichtigen Kinder gewährt das Bundeskanzleramt einen Zuschuss zur Mediation. Die Höhe des Selbstbehaltes wird von uns errechnet, Sie bezahlen pro Mediationsstunde bloß Ihren Selbstbehalt. Die aktuellen Tarifsätze finden Sie in der Tariftabelle.